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   VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236   

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VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236 (https://dejure.org/2023,30255)
VG München, Entscheidung vom 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236 (https://dejure.org/2023,30255)
VG München, Entscheidung vom 19. Oktober 2023 - M 9 SN 23.4236 (https://dejure.org/2023,30255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO §§ 80, 80a; BayBO Art. 6
    Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung, Abstandsflächen nach Grundstücksteilung, Abstandsflächenübernahme, , Rücksichtnahmegebot

  • rewis.io

    Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung, Abstandsflächen nach Grundstücksteilung, Abstandsflächenübernahme, , Rücksichtnahmegebot

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    Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Würzburg, 20.09.2016 - W 4 S 16.929

    Erfolgloser Nachbar-Eilrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung

    Auszug aus VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236
    Auch nach erfolgter Teilung gilt der Grundsatz, dass die Abstandsfläche - vorbehaltlich abweichender Regelungen etwa in Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 BayBO - an der Grundstückgrenze endet (vgl. hierzu VG Würzburg, B.v. 20.9.2016 - W 4 S 16.929 - juris Rn. 48, bestätigt von BayVGH, B.v. 20.12.2016 - 9 CS 16.2088 - juris).

    Da der Gesetzgeber 1994 die bauaufsichtliche Teilungsgenehmigungspflicht einerseits ersatzlos aufgehoben, andererseits das Abstandsflächenrecht aber weder damals noch mit nachfolgenden Änderungen inhaltlich ausdrücklich so umgestaltet hat, dass die Abstandsflächen im Falle einer nachträglichen Grundstücksteilung automatisch übernommen werden, muss man daraus schließen, dass das aktuelle Abstandsflächenrecht diesbezüglich nicht anders auszulegen ist als das damalige (vgl. VG München, B.v. 30.6.2020 - M 11 SN 20.2657 - juris Rn. 27, bestätigt von BayVGH, B.v. 23.9.2020 - 1 CS 20.1595 - juris; VG Würzburg, B.v. 20.9.2016 - W 4 S 16.929 - juris Rn. 47).

  • VGH Bayern, 24.03.2022 - 1 ZB 22.74

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid

    Auszug aus VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs vom 24. März 2022 - 1 ZB 22.74, denn die dort zugrunde liegende Sachverhaltskonstellation unterscheide sich von der hiesigen zum einen darin, dass vorliegend eine Abstandsflächenübernahme vorliege.

    Entsteht durch eine Grundstücksteilung ein solcher rechtswidriger, da gegen Art. 6 BayBO verstoßender, Zustand, führt dies allein dazu, dass das bestehende Gebäude nunmehr einen zu geringen Grenzabstand aufweist und damit die erforderlichen Abstandsflächen nicht mehr einhält, nicht aber dazu, dass sich die Abstandsfläche (teilweise) auf das nunmehrige Nachbargrundstück erstreckt und (auch) dort von einer in den Abstandsflächen nicht zulässigen Bebauung freigehalten werden muss bzw. dass die Abstandsflächen nicht auf die auf diesem Grundstück erforderlichen Abstandsflächen angerechnet werden dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 1 ZB 22.74 - juris Rn. 7; B.v. 30.5.2016 - 15 ZB 16.630 - juris Rn. 25; B.v. 14.1.2009 - 1 ZB 08.97 - BayVBl 2009, 694; Waldmann in Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand Oktober 2021, Art. 6 Rn. 119; Schönfeld in BeckOK BauordnungsR Bayern, 26. Ed. 1.12.2022, BayBO Art. 6 Rn. 93).

  • VGH Bayern, 02.03.2018 - 9 CS 17.2597

    Verwaltungsgerichte, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Baugrundstück, Beigeladene,

    Auszug aus VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236
    Hinzu kommt, dass jedenfalls das hier gegenständliche Vorhaben wie oben dargestellt die erforderlichen Abstandsflächen einhält, was regelmäßig durchgreifend - indiziell bzw. in tatsächlicher Hinsicht - gegen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots spricht (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2018 - 9 CS 17.2597 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 23.11.2022 - 9 CS 22.1942

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus in Innenstadtlage

    Auszug aus VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236
    Eine solche wäre erst gegeben, wenn nach der Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung ausgeht, wie sie vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2022 - 9 CS 22.1942 - juris Rn. 20; B.v. 8.7.2021 - 9 ZB 20.1567 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.03.2016 - 9 ZB 13.1877

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots

    Auszug aus VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236
    Denn es besteht jedenfalls kein Recht, vor jeder Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung und Besonnung verschont zu bleiben (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2016 - 9 ZB 13.1877 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Einfamilienhaus - erdrückende Wirkung

    Auszug aus VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236
    Eine solche wäre erst gegeben, wenn nach der Gesamtschau der Umstände des konkreten Einzelfalls von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung ausgeht, wie sie vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden anzunehmen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2022 - 9 CS 22.1942 - juris Rn. 20; B.v. 8.7.2021 - 9 ZB 20.1567 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236
    Bei der Abwägung ist den Belangen der Betroffenen umso mehr Gewicht beizumessen, je stärker und je irreparabler der Eingriff in ihre Rechte wäre (BVerfG, B.v. 18.7.1973 - 1 BvR 23/73 - BVerfGE 35, 382 - juris; zur Bewertung der Interessenlage vgl. BayVGH, B.v. 14.1.1991 - 14 CS 90.3166 - juris).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1.04 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 9 CS 18.2638 - juris Rn. 22; B.v. 26.9.2018 - 9 CS 17.361 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.01.2009 - 1 ZB 08.97

    Errichtung einer Grenzgarage unter Verletzung von Abstandsflächenrecht

    Auszug aus VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236
    Entsteht durch eine Grundstücksteilung ein solcher rechtswidriger, da gegen Art. 6 BayBO verstoßender, Zustand, führt dies allein dazu, dass das bestehende Gebäude nunmehr einen zu geringen Grenzabstand aufweist und damit die erforderlichen Abstandsflächen nicht mehr einhält, nicht aber dazu, dass sich die Abstandsfläche (teilweise) auf das nunmehrige Nachbargrundstück erstreckt und (auch) dort von einer in den Abstandsflächen nicht zulässigen Bebauung freigehalten werden muss bzw. dass die Abstandsflächen nicht auf die auf diesem Grundstück erforderlichen Abstandsflächen angerechnet werden dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2022 - 1 ZB 22.74 - juris Rn. 7; B.v. 30.5.2016 - 15 ZB 16.630 - juris Rn. 25; B.v. 14.1.2009 - 1 ZB 08.97 - BayVBl 2009, 694; Waldmann in Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand Oktober 2021, Art. 6 Rn. 119; Schönfeld in BeckOK BauordnungsR Bayern, 26. Ed. 1.12.2022, BayBO Art. 6 Rn. 93).
  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 9 CS 18.2638

    Technikraum mit Wärmepumpe und Lüftungsgerät keine Feuerstätte im Sinne der

    Auszug aus VG München, 19.10.2023 - M 9 SN 23.4236
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 4 C 1.04 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 9 CS 18.2638 - juris Rn. 22; B.v. 26.9.2018 - 9 CS 17.361 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166

    Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 9 CS 16.2088

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen

  • VGH Bayern, 26.09.2018 - 9 CS 17.361

    Ermessensfehlerfreie Entscheidung bei der Befreiung von nicht nachbarschützenden

  • VGH Bayern, 23.09.2020 - 1 CS 20.1595

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung - Nachbarschutz

  • VGH Bayern, 30.05.2016 - 15 ZB 16.630

    Prüfungsumfang im Baugenehmigungsverfahren

  • VG München, 15.12.2014 - M 8 K 13.3686

    Justizvollzugsanstalt, Verwaltungsgebäude, Verwaltungsanlage, Nutzungstyp,

  • VGH Bayern, 30.11.2005 - 1 CS 05.2535
  • VG München, 30.06.2020 - M 11 SN 20.2657

    Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung

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